Die bestehende Versicherungsdeckung umfasst die heute bekannten Risiken und ist sehr umfangreich ausgestattet. Nebst der Minimallösung für Personen-, Sach- und Vermögensschäden steht eine erweitere Variante zur Verfügung, in der folgende Sondergefahren zusätzlich versichert sind:
Mieterschäden an Praxisräumlichkeiten;
Rechtsschutz im Strafverfahren *
Einredeverzicht bei Grobfahrlässigkeit (Verzicht des Kürzungsrechts des Versicherers)
* Der Rechtsschutz im Strafverfahren ersetzt die klassische Betriebsrechtschutzversicherung nicht.
Details zum Versicherungsschutz entnehmen Sie bitte dem Merkblatt zur Haftpflichtversicherung (PDF-Datei zum runterladen).